ABGB: § 1155
OLG Wien 24. 9. 2015, 9 Ra 31/15t
Im Zuge des Kündigungsgesprächs wurde einem Arbeitnehmer mitgeteilt, dass er bis zum Ende der Kündigungsfrist nicht mehr als Filialleiter-Stellvertreter, sondern nur mehr als Kassier arbeiten könne, wenn er die angebotene einvernehmliche Auflösung mit sofortiger Wirkung ablehne. Dazu legte der Vorgesetzte dem Arbeitnehmer ein Schreiben mit der "Vereinbarung über die Veränderung zum bestehenden Dienstverhältnis" ab 1. 5. 2013 mit einem (zum bisherigen Entgelt deutlich reduzierten) Grundbezug von € 1.691,- brutto monatlich zur Unterfertigung mit den Worten vor, er möge (nur) bestätigen, nicht mehr als Filialleiter-Stellvertreter, sondern als Kassier eingesetzt zu werden. Nachdem das Schreiben vom Betriebsratsvorsitzenden unterzeichnet wurde, hat es auch der Arbeitnehmer im Vertrauen darauf, dass dieses lediglich jenes beinhalte, was ihm der Vorgesetzte mitgeteilt hat, ebenfalls unterschrieben, ohne damit einer Entgeltreduktion zustimmen zu wollen.