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Karfreitag und andere Feiertage

Thema - ArbeitsrechtMMag. Dr. Christoph WiesingerARD 6489/5/2016 Heft 6489 v. 10.3.2016

Der Karfreitag ist für Angehörige bestimmter Kirchen ein gesetzlicher Feiertag. Der Unterschied zu den anderen im Arbeitsruhegesetz (ARG) normierten Feiertagen ist lediglich, dass er nicht für alle Arbeitnehmer ein gesetzlicher Feiertag ist, sonst aber gibt es keine inhaltlichen Abweichungen.

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