ASVG: § 175 Abs 2 Z 2
Arztwege während eines Krankenstandes erfolgen nicht im Zusammenhang mit einem Weg zum Arbeitsplatz und stehen daher auch dann nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn sich der Unfall des Dienstnehmers auf dem Weg von einer Behandlung bei seinem Hausarzt ereignet, die wegen einer Verletzung bei einem bereits Jahre zurückliegenden Arbeitsunfall erforderlich war.