EStG: § 2 Abs 3, § 22 Z 1 lit a
VwGH 16. 12. 2015, 2013/15/0150
Die Arbeit an einer Dissertation stellt für sich keine Teilnahme am Wirtschaftsleben dar, Ziel einer Dissertation ist nämlich vielmehr die Erlangung eines akademischen Grades. Das bloße Einreichen der fertiggestellten Dissertation ist - wie das Ansuchen um ein Stipendium - keine relevante Marktteilnahme. Ein solcher Vorgang erfüllt daher keinen Einkunftstatbestand iSd § 2 Abs 3 EStG. Bei Auszeichnung einer Dissertation mit mehreren Wissenschaftspreisen kommt den Preisen somit kein Entgeltcharakter zu.