Der Autor beleuchtet in seinem Aufsatz näher die Verschärfungen für neu abgeschlossene Konkurrenzklauseln und Vereinbarungen über den Ausbildungskostenrückersatz durch das Arbeitsrechts-Änderungsgesetz 2015 (BGBl I 2015/152, ARD 6480/7/2016). Bei den Konkurrenzklauseln führe neben der Steigerung des Multiplikators auf das 20-fache der Höchstbeitragsgrundlage vor allem die Außerachtlassung der Sonderzahlungen zu einer deutlichen Einschränkung der Anwendbarkeit. Neben der Unschärfe des verwendeten Entgeltbegriffs kritisiert der Autor aus Anwendersicht insbesondere, dass durch die Anwendung der Neuregelung nur auf nach Inkrafttreten der Novelle neu abgeschlossene Vereinbarungen bspw für die Durchsetzung von Konkurrenzklauseln nunmehr je nach Abschlusszeitpunkt drei unterschiedliche Entgeltuntergrenzen gelten.