BewG: § 2, § 51 Abs 1, § 56
VwGH 21. 10. 2015, 2012/13/0110
Gemäß § 51 Abs 1 BewG bildet jede wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens ein selbstständiges Grundstück iSd BewG. Nach § 2 Abs 1 BewG kann die "wirtschaftliche Einheit" - und damit auch das "Grundstück" iSd BewG - nicht über die Liegenschaftsteile hinausreichen, auf die sich die Nutzungsberechtigung des Bauberechtigten beschränkt.