vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine Familienbeihilfe zwischen Schulabschluss und Sozialjahr

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiterin: Birgit BleyerARD 6484/19/2016 Heft 6484 v. 4.2.2016

FLAG: § 2 Abs 1 lit l

VwGH 2. 7. 2015, 2013/16/0153

Für den Zeitraum zwischen Abschluss der Schulausbildung und Beginn des freiwilligen Sozialjahres besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe. Eine planwidrige Lücke, die durch Analogie zu schließen wäre, wonach der Anspruch auf Familienbeihilfe für den Zeitraum zwischen dem Abschluss der Schulausbildung und dem Beginn des freiwilligen Sozialjahres so wie für den Zeitraum zwischen Abschluss der Schulausbildung und dem Beginn einer weiteren Berufsausbildung bestünde, besteht nach Ansicht des VwGH nicht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte