EStG: § 16 Abs 1 Z 6
BFG 2. 12. 2015, RV/7102893/2015
Gegen die Streichung des Pendlerpauschales ab 1. 5. 2013 bei Arbeitnehmern, denen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ein arbeitgebereigenes Kraftfahrzeug zur Verfügung gestellt wurde und die hierfür einen Sachbezug versteuern müssen (vgl BGBl I 2013/53, ARD 6311/2/2013), bestehen keine Bedenken, die das BFG zu einem Gesetzesprüfungsantrag wegen Verfassungswidrigkeit verpflichtet hätten.