ArbVG: § 105 Abs 3
OLG Wien 26. 8. 2015, 8 Ra 67/15d
Die als Sekretärin bei einem Versicherungsmakler beschäftigte 55-jährige Klägerin wurde gekündigt, woraufhin sie die Kündigung wegen Sozialwidrigkeit angefochten hat. Sie brachte vor, ihre Fixkosten würden sich auf rund € 1.640,- belaufen. Um diese Fixkosten bestreiten zu können, sei sie auf den Bezug des Einkommens beim Arbeitgeber in Höhe von € 3.160,- brutto dringend angewiesen. Die Kündigung beeinträchtige daher ihre Interessen wesentlich.