vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Abmeldegrund "SV-Ende - Beschäftigung aufrecht"

In aller KürzeBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6484/3/2016 Heft 6484 v. 4.2.2016

Die NÖGKK weist im Jänner-Newsletter darauf hin, dass der Abmeldegrund "SV-Ende - Beschäftigung aufrecht" oftmals fälschlich verwendet wird. Dieser Abmeldegrund, der va bei freien Dienstverhältnissen Anwendung findet, wenn in einem Monat kein Entgelt erworben wird, ist ausschließlich dann anzugeben, wenn die Pflichtversicherung wegen Wegfall des Entgeltanspruchs endet, das Beschäftigungsverhältnis aber an sich weiter besteht. Anhand von Praxisbeispielen wird ua aufgezeigt, wie sich verschiedene Abmeldegründe auf die Betriebliche Vorsorge auswirken. ( Quelle: NÖDIS Nr 1/Jänner 2016)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte