Die NÖGKK weist im Jänner-Newsletter darauf hin, dass der Abmeldegrund "SV-Ende - Beschäftigung aufrecht" oftmals fälschlich verwendet wird. Dieser Abmeldegrund, der va bei freien Dienstverhältnissen Anwendung findet, wenn in einem Monat kein Entgelt erworben wird, ist ausschließlich dann anzugeben, wenn die Pflichtversicherung wegen Wegfall des Entgeltanspruchs endet, das Beschäftigungsverhältnis aber an sich weiter besteht. Anhand von Praxisbeispielen wird ua aufgezeigt, wie sich verschiedene Abmeldegründe auf die Betriebliche Vorsorge auswirken. ( Quelle: NÖDIS Nr 1/Jänner 2016)