Mit der GlBG-Novelle BGBl I 2011/7, ARD 6119/1/2011, wurden Unternehmen ab einer bestimmten Anzahl an Mitarbeitern verpflichtet, alle zwei Jahre einen Bericht zur Entgeltanalyse zu erstellen. Darin sind die Löhne und Gehälter der Mitarbeiter nach Geschlechtern getrennt zu veröffentlichen. Die Berichte sind dem zuständigen Belegschaftsorgan im ersten Quartal des Jahres, das auf das Berichtsjahr folgt, zu übermitteln. Bis spätestens 31. 3. 2016 haben folgende Unternehmen einen entsprechenden Bericht für das Berichtsjahr 2015 zu erstellen: