Mit dem kürzlich im BGBl kundgemachten Protokoll zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Belgien (samt Zusatzprotokoll) zur Abänderung des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Regelung bestimmter anderer Fragen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen einschließlich der Gewerbesteuern und der Grundsteuern wird das DBA an den neuen OECD-Standard betreffend steuerliche Transparenz und Amtshilfebereitschaft angepasst. Die Protokolle treten mit 1. 3. 2016 in Kraft. (BGBl III 2016/7)