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Lehrlingsentschädigung in Kraftfahrzeugverleihunternehmen

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6482/2/2016 Heft 6482 v. 21.1.2016

Die Höhe der Lehrlingsentschädigung und der Sonderzahlungen für Lehrlinge im Lehrberuf Bürokaufmann/-frau bei Unternehmen, die das Gewerbe der Vermietung von Kraftfahrzeugen ohne Beistellung eines Lenkers betreiben (Kraftfahrzeugverleihunternehmungen), wurde mit Wirksamkeit ab 1. 1. 2016 neu festgesetzt. Die Lehrlingsentschädigung beträgt im 1. Lehrjahr € 508,60, im 2. Lehrjahr € 726,50 und im 3. Lehrjahr € 1.017,10 monatlich. (BGBl II 2016/8)

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