Regelverstöße im Sinne eines funktionierenden Compliance-Systems müssen unbestritten angemessen sanktioniert werden. Arbeitsrechtlich kommen dabei in Betrieben mit Betriebsrat Disziplinarmaßnahmen, ansonsten eine Versetzung (auch hier muss der Betriebsrat unter Umständen vorher zustimmen), Kündigung oder Entlassung (Entlassungsgründe nach § 27 Z 1 und Z 4 AngG) in Frage. Der Autor erläutert auch wichtige gesellschaftsrechtliche Aspekte bei Vorstandsmitgliedern einer AG und Geschäftsführern einer GmbH und zeigt auf, unter welchen Voraussetzungen eine Suspendierung und eine Abberufung jeweils möglich ist. Während etwa Vorstände nur aus wichtigem Grund jederzeit abberufen werden können, könne ein Geschäftsführer grundsätzlich auch ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes jederzeit abberufen werden, sofern nicht im Gesellschaftsvertrag die Abberufung auf wichtige Gründe beschränkt wurde.