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Abgabenhinterziehung - Realkonkurrenz und Verjährung

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiterinnen: Birgit Bleyer/Barbara TumaARD 6481/12/2016 Heft 6481 v. 14.1.2016

FinStrG: § 33 Abs 1 und Abs 2 lit a

VwGH 22. 10. 2015, Ro 2015/16/0029

Die Vergehen nach § 33 Abs 1 und Abs 2 lit a FinStrG stehen zueinander in Realkonkurrenz (Abs 1: Abgabenverkürzung unter vorsätzlicher Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht; Abs 2 lit a: Verkürzung von Umsatzsteuer unter vorsätzlicher Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe der USt-Voranmeldungen). Die Strafbarkeit einer Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 2 lit a FinStrG ist nur dann ausgeschlossen, wenn einer Strafbarkeit infolge der nachfolgenden Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG wegen des gleichen Umsatzsteuerbetrages für denselben Zeitraum kein Hindernis entgegensteht. Steht hingegen der Strafbarkeit für Umsatzsteuerbeträge iZm der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG das Hindernis der Verjährung entgegen, ist die Strafbarkeit der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 2 lit a FinStrG nicht ausgeschlossen.

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