Mit der Gerichtsgebühren-Novelle 2015 wurde ua die Wertgrenze für die Gebührenfreiheit bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten und Exekutionen von € 1.450,- auf € 2.500,- angehoben, um die Geldentwertung auszugleichen. (BGBl I 2015/156)
Mit der Gerichtsgebühren-Novelle 2015 wurde ua die Wertgrenze für die Gebührenfreiheit bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten und Exekutionen von € 1.450,- auf € 2.500,- angehoben, um die Geldentwertung auszugleichen. (BGBl I 2015/156)