In einer ersten Analyse zum Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz (SBBG) widmet sich der Autor der Frage, was unter einem Scheinunternehmen iSd SBBG zu verstehen ist und welche Rechtsfolgen an eine derartige Feststellung geknüpft sind. Die einzige direkte Rechtsfolge der Feststellung der Scheinunternehmerschaft aus dem SBBG ist die Entgelthaftung des Auftraggebers für nicht bezahlte Löhne. Der potenziell Haftende müsse laut Wiesinger ein Unternehmen iSd § 1 Abs 2 UGB sein und müsse bei der Auftragserteilung wissen, dass ein Scheinunternehmen im materiellen Sinn vorliegt. Außerdem sei eine rechtskräftige Feststellung der Scheinunternehmerschaft erforderlich. Der Autor zeigt auf, dass der Auftraggeber als sv-rechtlicher Dienstgeber gelten und damit Beitragsschuldner werden könne.