Die bisherige Vorgangsweise (Ansatz der eineinhalbfachen Nutzungsdauer laut Österreichischer Baugeräteliste [ÖBGL 2009] für die AfA) wird verlängert; sie gilt nun auch für Anschaffungen in Wirtschaftsjahren, die vor dem 1. 1. 2017 beginnen.
Info des BMF 18. 12. 2015, BMF-010203/0407-VI/2015