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Auflösungsabgabe 2016

In aller KürzeBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6480/3/2016 Heft 6480 v. 8.1.2016

Mit BGBl II 2015/418 wurde die Höhe der Auflösungsabgabe gemäß § 2b AMPFG für das Jahr 2016 wie erwartet mit € 121,- festgesetzt (bisher: € 118,-).

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