Wird der Arbeitsausfall eines Dienstnehmers durch einen Dritten verursacht (zB schuldtragender Unfallgegner bei einem Verkehrsunfall), stellt sich die Frage, ob der Dienstgeber, der dem erkrankten (verletzten) Dienstnehmer Entgeltfortzahlung leisten muss, gegenüber dem Drittschädiger Ansprüche geltend machen kann. Die Autoren erläutern, dass der Schadenersatzanspruch des vom Dritten verletzten Dienstnehmers im Zeitpunkt und in Höhe der Entgeltfortzahlung laut Rechtsprechung durch Legalzession auf den Dienstgeber übergeht. Der Dienstgeber hat gegenüber dem Dritten bzw dessen Haftpflichtversicherer einen zivilrechtlichen Anspruch auf Ersatz des an den Dienstnehmer gezahlten Brutto-Krankenentgelts, des darauf entfallenden SV-Dienstgeberanteils sowie - nach Ansicht der Autoren - auch der BV-Beiträge. Ob auch die BV-Beiträge zu ersetzen sind, ist durch die Rechtsprechung allerdings noch nicht ausdrücklich entschieden worden. Was nun der Dienstgeber konkret vom Schädiger bzw dessen Versicherung einfordern kann, wird abschließend anhand eines Praxisbeispiels illustriert.