vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Betriebsbedingte Kündigung - Anbieten freier Stellen im Unternehmen

RechtsprechungAllgemeines ArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6478/9/2015 Heft 6478 v. 16.12.2015

ArbVG § 105 Abs 3 Z 2

OLG Wien 28. 9. 2015, 7 Ra 11/15m

Bei Vorliegen objektiver Rechtfertigungsgründe für eine Kündigung, durch die wesentliche Interessen des Arbeitnehmers beeinträchtigt werden, ist zu fragen, ob der Arbeitgeber seiner sozialen Gestaltungspflicht nachgekommen ist; die objektiv betriebsbedingte Kündigung ist nur dann gerechtfertigt, wenn sie als letztes Mittel eingesetzt wird. Kann der Arbeitnehmer auf einem anderen - freien - Arbeitsplatz weiter beschäftigt werden, so ist ihm dieser Arbeitsplatz vor Ausspruch der Kündigung anzubieten. Unterlässt der Arbeitgeber dieses Anbot, so ist die Kündigung sozial ungerechtfertigt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte