Ab 1. 1. 2016 unterliegen sämtliche Angestellte, die in "Bilanzbuchhaltungsbetrieben" beschäftigt sind (Bilanzbuchhalter, Buchhalter und Personalverrechner gemäß BibuG 2014), dem Rahmenkollektivvertrag für Angestellte im Handwerk und Gewerbe, in der Dienstleistung, in Information und Consulting sowie der diesbezüglichen Gehaltstabelle (KV-Abschluss Gewerbeangestellte 2014). Für die richtige Einreihung sämtlicher "Bilanzbuchhalterberufe" in die Verwendungsgruppen und die Anrechnung der Verwendungsgruppenjahre wurden detaillierte Regelungen vereinbart.