Mit Beschluss des Bundeseinigungsamtes wurde mit Wirksamkeitsbeginn 1. 1. 2016 der Kollektivvertrag des Österreichischen Roten Kreuzes 2015, KV 291/2015, (mit Ausnahmen) zur Satzung erklärt (dies umfasst auch die bundesländerspezifischen Anhänge des KV). Der Geltungsbereich der Satzung erstreckt sich auf alle Anbieter von Rettungs- und Krankentransportdiensten in Österreich (ausgenommen Berg-, Wasser-, Höhlen-, Flugrettung und Rettungshundestaffel) sowie die von diesen Arbeitgebern beschäftigten Arbeitnehmer und Lehrlinge, sofern ihre Arbeitsverhältnisse nicht durch einen gültigen KV erfasst sind. (BGBl II 2015/403)