Kann ein Dienstnehmer das vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Kfz auch für private Zwecke nutzen, ist in der Lohnverrechnung nur der halbe Pkw-Sachbezug anzusetzen, wenn die monatliche Fahrtstrecke für nicht beruflich veranlasste Fahrten einschließlich Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte im Jahr nachweislich nicht mehr als 500 km beträgt. In der Praxis wird es dann oft problematisch, wenn der Dienstnehmer den Ansatz des halben Sachbezuges fordert und hiefür ein fragwürdiges Fahrtenbuch vorlegt, in dem die Privatjahreskilometer nur knapp unter der Grenze von 6.000 km im Jahr liegen. In diesen Fällen wird das Fahrtenbuch von den GPLA-Prüfern häufig nicht anerkannt und dem Dienstgeber die Nachzahlung von Lohnabgaben vorgeschrieben. Anhand von 10 häufig vorkommenden Fragen erläutert der Autor zahlreiche Streitpunkte in GPLA-Verfahren iZm dem halben Pkw-Sachbezug (zB betr Nachweisführung, Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte, Spezialfahrzeuge, Kostenbeitrag des Dienstnehmers etc).