Das Werbungskostenpauschale für Expatriates ab 2016 (20 % der Bemessungsgrundlage) sollte nach der Verordnung BGBl II 2015/240, ARD 6463/3/2015, ursprünglich mit € 5.000,- jährlich begrenzt sein. Dieser Höchstbetrag wird nun durch die vorliegende Verordnung BGBl II 2015/382 auf jährlich € 10.000,- angehoben. Weiters wird festgelegt, dass Reisekostenersätze des Dienstgebers gemäß § 26 Z 4 EStG 1988 den Pauschbetrag für Expatriates nicht kürzen.