AlVG: § 1 Abs 1 lit a, § 1 Abs 8
ASVG: § 4 Abs 1 Z 6, § 4 Abs 2
Werden Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft als Dienstnehmer oder freie Dienstnehmer tätig, unterliegen sie der Pflichtversicherung in der Arbeitslosenversicherung. Dem steht weder eine Versicherungspflicht nach § 4 Abs 1 Z 6 ASVG (für nicht lohnsteuerpflichtige Vorstandsmitglieder) entgegen, noch der Umstand, dass ein Vorstandsmitglied aufgrund seiner Lohnsteuerpflicht als Dienstnehmer zu qualifizieren ist.