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Informationsaustausch in Steuersachen mit Mauritius

In aller KürzeBearbeiterin: Barbara TumaARD 6476/4/2015 Heft 6476 v. 4.12.2015

Mit Mauritius besteht aufgrund des Steueroasencharakters von Mauritius kein Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und der Abschluss eines solchen Abkommens wird aus rechtspolitischer Sicht auch nicht für zweckmäßig erachtet. Da sich Österreich jedoch zur Erfüllung des internationalen Standards hinsichtlich steuerliche Transparenz und Amtshilfebereitschaft (Bankauskünfte) verpflichtet hat, wurde nun ein Abkommen über den Informationsaustausch in Steuersachen abgeschlossen. Das Abkommen folgt in größtmöglichem Umfang den Regeln des OECD-Musters, dh, soweit dies mit den wesentlichen außensteuerlichen Positionen der beiden Staaten vereinbar ist. (BGBl II 2015/157)

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