vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Absenkung des IESG-Zuschlages ab 2016

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6476/1/2015 Heft 6476 v. 4.12.2015

Mit Verordnung des BMASK wird der Zuschlag zu dem vom Arbeitgeber zu leistenden Arbeitslosenversicherungsbeitrag gemäß dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IESG-Zuschlag) ab der Beitragsperiode 2016 mit 0,35 % festgesetzt (2015: 0,45 %). (BGBl II 2015/375)

Hinweis: Aufgrund dieser Änderung muss auch das bereits im Oktober veröffentlichte Beitragsgruppenschema für 2016 (siehe ARD 6470/1/2015) neuerlich geändert werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte