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Lohnpfändung - unpfändbare Freibeträge ab 1. 1. 2016

Neue VorschriftenLohnpfändungBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6475/13/2015 Heft 6475 v. 26.11.2015

Seit 1. 1. 2002 ändern sich die unpfändbaren Freibeträge ("Existenzminimum") automatisch mit jeder Änderung des Ausgleichszulagenrichtsatzes für allein stehende Personen (§ 293 Abs 1 lit a sublit bb ASVG). Für das Jahr 2016 ist nach derzeitigem Stand keine außertourliche Erhöhung des Ausgleichszulagenrichtsatzes geplant, sodass sich im Rahmen der Pensionserhöhungsautomatik der maßgebliche Ausgleichszulagenrichtsatz mit € 882,78 errechnet (Anpassungsfaktor 1,012). Daraus ergeben sich für die Lohnpfändung ab 1. 1. 2016 voraussichtlich nachfolgende unpfändbare Freibeträge.

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