Der Prozentsatz, der gemäß § 5 Abs 2 Sachbezugswerteverordnung bei der Bewertung der Zinsenersparnis aus unverzinslichen oder zinsverbilligten Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen über € 7.300,- für den übersteigenden Betrag anzusetzen ist, wird für das Kalenderjahr 2016 auf 1 % gesenkt (2015: 1,5 %). (Erlass des BMF 29. 10. 2015, BMF-010222/0076-VI/7/2015)