Zu 6 ObA 1/14m, ARD 6423/7/2014: Das Grundrecht auf Datenschutz steht dem Recht des Betriebsrats auf Einsicht in Lohnabrechnungen, Krankenstandsaufzeichnungen und sonstige, die Arbeitnehmer betreffende Aufzeichnungen, deren Führung durch Rechtsvorschriften vorgesehen ist, nicht entgegen.