HbG: § 17, § 20 Z 2
OLG Wien 26. 2. 2015, 8 Ra 1/15y
Hat der von einem Hausbesorger für die Zeit seines Urlaubs bestellte Vertreter seine Schneeräum- und Streupflicht gröblich vernachlässigt, wodurch ein Hausbewohner auf dem vereisten Gehsteig zu Sturz kam und sich verletzte, rechtfertigt dies den Hauseigentümer nicht zur Entlassung des Hausbesorgers nach § 20 Z 2 Hausbesorgergesetz.