Gemäß § 108 Abs 1 EStG beträgt die Höhe der Bausparprämie für das Kalenderjahr 2016 nach wie vor 1,5 % der prämienbegünstigt geleisteten Bausparkassenbeiträge (Erlass des BMF vom 29. 10. 2015, BMF-010222/0077-VI/7/2015). Für die private Zukunftsvorsorge nach §§ 108g ff EStG ergibt sich daraus für das Jahr 2016 eine staatliche Prämie von 4,25 % (höchstens € 113,77 bei einem maximalen geförderten Einzahlungsbetrag von € 2.676,89 [unter Zugrundelegung der voraussichtlichen SV-Werte 2016, siehe ARD 6463/16/2015]).