Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter für die Angestellten im Handel werden mit 1. 1. 2016 in der Gehaltstafel A, im Gehaltsgebiet A um 1,55 % erhöht und kaufmännisch auf volle Euro gerundet. Die sich daraus ergebende euromäßige Erhöhung wird auf das Gehaltsgebiet B und alle anderen Gehaltstafeln übertragen. Bestehende Überzahlungen bleiben (centgenau) aufrecht. Die Lehrlingsentschädigungen werden ebenfalls um 1,55 % erhöht. Das Thema der erweiterten Anrechnung von Karenzzeiten für alle dienstzeitabhängigen Ansprüche wird bei den Gesprächen über die Entwicklung des neuen Gehalts- und Beschäftigungsgruppenschemas mitbehandelt. ( Quelle: Presseaussendung der WKO 5. 11. 2015)