BEinstG: § 7b Abs 1 Z 2
Es liegt keine Diskriminierung eines behinderten Arbeitnehmers bei der Festsetzung des Entgelts aufgrund seiner Behinderung vor, wenn der Arbeitgeber nachweisen kann,
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BEinstG: § 7b Abs 1 Z 2
Es liegt keine Diskriminierung eines behinderten Arbeitnehmers bei der Festsetzung des Entgelts aufgrund seiner Behinderung vor, wenn der Arbeitgeber nachweisen kann,
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