Die Frage, inwieweit es zulässig ist, Entgelt in Form von Naturalleistungen zu erbringen, ist sowohl arbeits- als auch sozialversicherungsrechtlich von Relevanz. Demzufolge liegt dazu (aus Sicht der Praxis glücklicherweise korrespondierende) Rechtsprechung beider Höchstgerichte (VwGH wie OGH) vor. Diese Frage weist darüber hinaus deshalb mehrere Facetten auf, weil als Rechtsquelle zum einen die einschlägigen, das (Mindest-)Entgelt regelnden Kollektivverträge in Betracht kommen, zum anderen aber auch explizite gesetzliche Bestimmungen in der "alten" GewO 1859 (sogenanntes "Truckverbot") bestehen.