Ein Dienstverhältnis, das vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer gekündigt wurde, bleibt mit all seinen gegenseitigen Rechten und Pflichten bis zum geplanten Endtermin weiter aufrecht. Wird in dieser Auflösungsphase ein Entlassungsgrund bekannt, kann das Dienstverhältnis durch den Ausspruch der Entlassung mit sofortiger Wirkung beendet werden - der Umstand, dass das Dienstverhältnis ohnehin schon aufgekündigt ist, steht dem nicht entgegen. Welche Folgen die Entlassung während der Kündigungsfrist hat und warum es für den Arbeitgeber manchmal klüger sein kann, den Ablauf des Dienstverhältnisses bis zum Ende der Kündigungsfrist abzuwarten und auf die Entlassung zu verzichten, wird in der Folge näher erläutert.