Zu 8 ObA 76/13d, ARD 6408/11/2014: Ein Betriebsratsmitglied hat die Gehaltsdaten eines früheren Konzernbetriebsratsvorsitzenden unzulässig verbreitet, was den Arbeitgeber zur Einleitung eines Verfahrens zur Entlassung veranlasst hat. Nach Einleitung dieses Verfahrens hat das BR-Mitglied gegenüber 25 bis 30 leitenden Angestellten andere BR-Mitglieder dadurch herabgewürdigt, dass er ihre Aufforderung an ihn, einen bestimmten Betriebsteil zu verlassen, mit "Stasi-Methoden" gleichsetzte. Insgesamt sei dieses Verhalten als beharrliche Pflichtverletzung iSd § 121 Z 3 ArbVG zu qualifizieren und macht es nach Ansicht des OGH notwendig, die Zustimmung zur Kündigung zu erteilen.