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Bindung der Gerichte an Bescheid über Beitragspflicht

RechtsprechungSozialversicherungsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6469/15/2015 Heft 6469 v. 15.10.2015

ASVG: § 335

OGH 30. 6. 2015, 10 ObS 54/15m

Eine Überprüfung der Frage, ob SV-Beitragspflicht für einen bestimm-ten Zeitraum bestand oder nicht, ist den ordentlichen Gerichten entzogen; die Gerichte sind an rechtskräftige Bescheide der Verwaltungsbehörden über das Bestehen der Beitragsschuld und ihre Höhe gebunden. Die Feststellung der Versicherungspflicht, der Versicherungsberechtigung sowie des Beginns und Endes der Pflichtversicherung gehört nämlich ebenso wie die Angelegenheiten der Beiträge der Versicherten zu den "Verwaltungssachen" iSd § 355 ASVG.

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