Der OGH hat kürzlich in erster Rechtsprechung entschieden, dass dann, wenn ein Kollektivvertrag (hier: KV-Handelsangestellte) keine Hinweise zum Verhältnis von Mindestentgelt und Naturalleistungen enthält, insbesondere auch keine ausdrückliche Anordnung, dass Naturalentgelte bzw Sachbezüge auf die vorgesehenen Mindestentgelte anzurechnen sind, die in Euro festgelegten kollektivvertraglichen Mindestentgelte als Geldzahlungsgebot zu verstehen sind (OGH 27. 8. 2015, 9 ObA 92/15t) ➜ mehr dazu in einer der nächsten Ausgaben des ARD!