Der Verwaltungsgerichtshof hat kürzlich in einem aktuellen Erkenntnis entschieden, dass die Aufwendungen einer Alleinerzieherin für ein häusliches Arbeitszimmer, das dazu dient, den gegenüber ihrem Kind bestehenden Betreuungspflichten bestmöglich nachkommen zu können, nicht abzugsfähig sind, wenn ihr auch beim Arbeitgeber ein jederzeit zugänglicher Arbeitsraum zur Verfügung steht und das Zimmer nach der Art der Tätigkeit nicht notwendig ist. (VwGH 30. 6. 2015, 2013/15/0165) ➜ mehr dazu in einer der nächsten Ausgaben des ARD!