Im Rahmen eines zweiteiligen Beitrags werden die wichtigsten durch den aktuellen und sehr umfangreichen EStR-Wartungserlass 2015 vorgenommenen Änderungen thematisch gegliedert dargestellt, wobei für den Personalbereich die durch das AbgÄG 2014 vorgenommenen Änderungen betreffend das Abzugsverbot für Aufwendungen für sogenannte Managergehälter über € 500.000,- besonders vorzuheben sind.