IESG: § 1, § 3a
OGH 27. 5. 2015, 8 ObS 5/15s
Zwar kann nach der Rechtsprechung des OGH allein aus der zeitlichen Komponente des "Stehenlassens" von Entgeltansprüchen nicht darauf geschlossen werden, dass der Arbeitnehmer missbräuchlich das Finanzierungsrisiko auf den Insolvenz-Entgelt-Fonds überwälzen wolle. Allerdings kann im Einzelfall dann, wenn zum "Stehenlassen" von Entgelt weitere Umstände hinzutreten, die konkret auf den Vorsatz des Arbeitnehmers schließen lassen, das Finanzierungsrisiko auf den Fonds zu überwälzen (zum "Fremdvergleich" vgl OGH 23. 10. 2000, 8 ObS 206/00b, ARD 5231/1/2001), trotzdem die Geltendmachung eines Anspruchs auf Insolvenz-Entgelt missbräuchlich sein (vgl zB OGH 30. 8. 2011, 8 ObS 12/11i, ARD 6207/3/2012).