ArbVG: § 105 Abs 3 Z 2
OLG Wien 22. 7. 2015, 7 Ra 28/15m
Hat ein 39-jähriger Arbeitnehmer nach Abschluss des Lehrberufs Koch diesen Beruf 6 bis 8 Jahre ausgeübt und anschließend jahrelang als Kellner und Berufsdetektiv gearbeitet, kann er nach der Kündigung seines zuletzt für knapp 3 Jahre ausgeübten Jobs als Buslenker durch den Arbeitgeber auf die Tätigkeit Koch/Kellner verwiesen werden.