In der August-Ausgabe ihres Dienstgebermagazins NÖDIS erläutert die NÖGKK anhand eines Beispiels die richtige Vorgangsweise bei Abmeldung eines im Krankenstand gekündigten Mitarbeiters, der zum Zeitpunkt des arbeitsrechtlichen Endes des Beschäftigungsverhältnisses noch Anspruch auf 25 % Entgeltfortzahlung und auf eine Urlaubsersatzleistung hat. Da es sich bei einem 25%igen Krankenentgelt um kein Entgelt iSd ASVG mehr handelt, führt dieser (beitragsfreie) 25%ige Zuschuss zu keiner Verlängerung der Pflichtversicherung. Die Urlaubsersatzleistung ist daher direkt an das arbeitsrechtliche Ende des Dienstverhältnisses "anzuhängen". ( Quelle: NÖDIS, Nr 11/August 2015)