Der Beitrag erläutert ausgehend vom Beispiel eines Handwerksbetriebs (zB Tischlerei), welche weiten Gestaltungsspielräume bestehen, wenn ein Einzelunternehmer seine Schlüsselarbeitskräfte stärker in seinen Betrieb einbinden und am Betriebserfolg (= Motivation) beteiligen möchte. Das Umgründungssteuerrecht, das Sozialversicherungsrecht und das Gesellschaftsrecht bieten dafür viele Optionen und ermöglichen so auf den Einzelfall zugeschnittene Lösungen. Für die Praxis erscheint Beiser eine GmbH & Co KG am geeignetsten, bei der die Schlüsselarbeitskräfte als Kommanditisten zu Mitunternehmern werden, die am Wohl und Wehe des Unternehmens teilhaben, also Chancen und Risiken tragen. Ertragsteuerrechtlich sind deren Vergütungen als Gewinntangente aus der Mitunternehmerschaft nach § 23 Z 2 EStG zu qualifizieren.