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Gerhartl, Datenschutzrechtliche Aspekte im Arbeitsrecht, ASoK 2015, 252

ArtikelrundschauArbeitsrechtBearbeiterin: Bettina Sabara/Sabine SadloARD 6463/17/2015 Heft 6463 v. 3.9.2015

Datenschutzrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Arbeitsrecht betreffen sowohl individual- als auch betriebsverfassungsrechtliche Problemstellungen. Kommt es zu Verstößen gegen das Betriebsverfassungsrecht, so richten sich die Möglichkeiten des Betriebsrates zur Bekämpfung jedenfalls nach dem ArbVG und nicht nach dem DSG, so der Autor. Ist die Verwendung sensibler Daten erforderlich, um den Rechten und Pflichten des Auftraggebers im Arbeitsrecht Rechnung zu tragen, so müsse eine besondere Rechtsvorschrift vorliegen, die im Fall einer gesetzlichen Ausführungsermächtigung voraussetze, dass von dieser auch tatsächlich Gebrauch gemacht wurde. Als betriebsverfassungsrechtlich relevante Anwendungsfälle für Datenanwendungen iSd DSG seien va Maßnahmen iSd § 96 Abs 1 Z 2 und 3, des § 96a bzw des § 97 Abs 1 Z 1 und 6 ArbVG zu nennen. Schließlich geht Gerhartl auf die Videoüberwachung im Besonderen ein: Werde sie zum Zwecke der Leistungskontrolle der Arbeitnehmer eingesetzt, verletze sie die Menschenwürde und sei daher unzulässig. Eine Videoüberwachung zu anderen legitimen Zwecken (va zur Gefahrenabwehr) bedarf jedenfalls institutioneller Absicherungen durch den Arbeitgeber.

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