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Arbeitnehmerschutz - Aufhebung und Änderung von Verordnungen

In aller KürzeBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6462/1/2015 Heft 6462 v. 27.8.2015

Eine Evaluierung ergab, dass die Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Frauen für Arbeiten unter Einwirkung von Blei und unter besonderer physischer Belastung gemäß der Verordnung über Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Arbeitnehmerinnen im Hinblick auf den technischen Fortschritt sowie die nunmehrige Arbeitsschutzrechtslage nach dem ASchG idF BGBl I 2013/71 nicht mehr erforderlich sind, weshalb die Republik Österreich ihren anlässlich der Ratifizierung erklärten Vorbehalt zu Art 11 der Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau betreffend den besonderen Arbeitnehmerschutz von Frauen zurückgezogen hat (BGBl III 2015/82, siehe ARD 6453/1/2015). Da die Bestimmungen des ASchG zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten ausreichen, wird nunmehr mit Wirkung ab 1. 9. 2015 die Verordnung über Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Arbeitnehmerinnen aufgehoben sowie die Verordnung über Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz geändert. (BGBl II 2015/230)

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