EStG: § 2, § 4 Abs 3, § 18 Abs 7 idF BGBl 1988/400
Ist ein Einzelunternehmer alleiniger Träger der Erwerbstätigkeit (hier: Handelstätigkeit über seinen privaten eBay-Account) und entfaltet die zwischengeschaltete Gesellschaft im Geschäftsablauf keine Tätigkeit (hier: bloß Ausstellung der Rechnungen auf eine britische Ltd), sind die Einkünfte aus der Handelstätigkeit dem Einzelunternehmer zuzurechnen.