ABGB: § 1154
OGH 28. 5. 2015, 9 ObA 54/15d
Die Vorinstanzen bejahten den vom Kläger geltend gemachten Anspruch auf Entgelt aus unterkollektivvertraglicher Entlohnung und nicht abgegoltenen Überstunden, weil sein Dienstvertrag nicht dahin verstanden werden könne, dass die Streitteile eine Anrechnung des Sachbezugs (Dienstfahrzeug) auf das kollektivvertragliche Mindestentgelt vereinbart hätten. Diese Ansicht wurde nun vom OGH bestätigt: